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Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht

Jedes Jahr werden viele Milliarden Euro vererbt. Viel zu oft gelangen hierbei Personen oder der Staat zur Erbfolge, denen das Vermögen nach dem Willen des Erblassers gerade nicht zukommen sollte. Um dies zu vermeiden, ist rechtzeitiger fundierter fachlicher Rat, genaue Planung und rechtlich eindeutige Gestaltung erforderlich. Auch wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, sollte geplant werden, was nach dem Tode geregelt werden soll.

Nach dem Erbfall müssen die Erb- und sonstigen Ansprüche erkannt, berechnet und durchgesetzt werden. Hier gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Nur wer hiervon rechtzeitig Kenntnis hat, kann spätere finanzielle Verluste durch vermeidbare Prozesskosten, vermeidbare Steuern oder vermeidbaren Verlust von berechtigten Ansprüchen abwenden.

 

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